top of page
Stellplatz-Ringsheim_12-09-23_066_edited.jpg

AGB

Paradies für Reisemobilisten

AGB

An- und Abreise

Der Platz ist ganzjährig geöffnet, jedoch beschränkt sich die Aufenthaltsdauer auf maximal drei Nächte. Die Anreise auf den Stellplatz ist am Anreisetag ab 14:00 und während des Aufenthalts rund um die Uhr möglich. Die Abreise muss bis 12.00 Uhr am Abreisetag erfolgen. Mit dem QR-Code, den der Mieter nach bezahlter Buchung / Versorgungspauschale automatisch erhält, kann die Schranke zur Ein- und Ausfahrt, sowie alle Strom- und Wassersäulen und die Duschen im Sanitärgebäude bedient werden.

Bezahlung/Storno  

Sie erhalten einen QR-Code, welcher für die Ein- und Ausfahrt sowie für das Sanitärgebäude benötigt wird.

Im Falle eines Rücktritts treten folgende Regelungen in Kraft:


-bis 4 Tage vor dem ersten Buchungstag werden 5€ Bearbeitungsgebühr fällig. 
-ab 3 Tage vor der Buchung ist der gesamte Übernachtungspreis fällig

Zutritt 

Der Zutritt zum Stellplatz-Ringsheim ist nur den Nutzern des Stellplatzes gestattet! Der Platz darf nur von haftpflichtversicherten Fahrzeugen mit gültiger Gasprüfung genutzt werden. Das Abstellen der Fahrzeuge ist nur auf dem entsprechend reservierten bzw. gebuchten Stellplatz erlaubt. Ein Freihalten von Plätzen durch irgendwelche Gegenstände ist nicht erlaubt.

 

Nach abgeschlossener Buchung wird ein QR-Code erstellt und automatisch verschickt. Am Tag der Anreise bzw. während des gebuchten Aufenthalts kann die Schranke zum bzw. vom Gelände des Stellplatz Ringsheim mit diesem QR-Code geöffnet werden.

Hausrecht

Es ist grundsätzlich den Weisungen des Betreibers bzw. den Mitarbeitern Folge zu leisten. Die EMUK GmbH & Co. KG mit Sitz in Lahr/Schwarzwald, Raiffeisenstrasse 39 ist als Betreiber in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Stellplatz-Ringsheim und im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich erscheint. Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht und ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50,-€ erhoben.

Ordnung und Sauberkeit   

Der Stellplatz ist vor der Abreise sauber zu hinterlassen. Abfälle jeglicher Art gehören ausschließlich in die zur Verfügung gestellten Entsorgungsstationen oder müssen mitgenommen werden (Mülltrennung ist zu beachten). Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Platzes. Sämtliche Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Sollten Sie Defekte oder Sachschäden an der technischen Ausstattung oder der Anlage feststellen, freuen wir uns über einen Hinweis (info@stellplatz-ringsheim.de).

Zigaretten entsorgen Sie bitte in den dafür vorgesehenen Aschenbecher am Eingang des Sanitärgebäudes.

Das Ablassen von Schmutzwassertanks oder Toilettentanks ist ausschließlich an der dafür vorgesehenen Ablassstation
(rechts neben der Einfahrt) erlaubt.

Hunde   

Hunde sind gestattet aber jederzeit an der Leine zu führen. Hinterlassenschaften des Hundes sind sofort und unaufgefordert zu beseitigen. Entsprechende Hundestationen finden Sie auf unserem Platz.

Offenes Feuer   

Offenes Feuer und Grillen mit Holzkohle oder anderen Brennmaterialien sind verboten. Elektro- und Gasgrill dürfen auf dem Stellplatz benutzt werden. Generell gilt in allen Gebäuden absolutes Rauchverbot!

Ruhezeiten/Rücksicht auf andere Gäste   

Bitte nehmen Sie auf andere Gäste Rücksicht und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere die Nachtruhe
von 22:00Uhr bis 06:00Uhr ist zu beachten.

Sicherheit/Allgemeines  

Generell gilt auf dem Platz die StVO sowie Schrittgeschwindigkeit.

Auch wenn der Stellplatz-Ringsheim videoüberwacht wird ist damit keine Obhuts- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte oder andere Mieter.  Benutzung und Befahren des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber sind ausgeschlossen.

Auf dem Stellplatz Ringsheim ist nachfolgendes nicht gestattet: die Lagerung von feuergefährlichen oder explosiven Betriebsstoffen,  Gegenständen oder Flüssigkeiten; leeren Betriebsstoffbehältern; das unnötige Laufen lassen von Motoren; das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor oder im verkehrsunsicheren Zustand; die Reparatur oder Wartung von Fahrzeugen; die Verunreinigung der Parkierungsanlage, insbesondere durch Reinigung des Fahrzeuges, Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Öl.

 

Der Mieter und seine Begleitpersonen sind berechtigt, alle auf dem Stellplatz Ringsheim befindlichen Versorgungseinrichtungen und Sanitäranlagen gegen Zahlung einer Versorgungspauschale zu benutzen. Die Versorgungspauschale ist zusammen mit der Einstellgebühr vom Mieter zu entrichten.  

Der Stellplatz Ringsheim stellt dem Mieter mit der Zahlung der Einstellgebühr und der Versorgungspauschale die Mitnutzung der auf dem Platz befindlichen Sanitäranlagen (Dusche, WC, Waschplätze) zur Verfügung. Der für die Türöffnung erforderliche Zugangscode wird dem Mieter vom Stellplatz Ringsheim nach erfolgreicher Buchung der Verweildauer individuell über das System mitgeteilt und ist ausschließlich zur Verwendung durch den Mieter und den im selben Fahrzeug mitreisenden Begleitpersonen bestimmt. Eine Weitergabe des Zugangscodes an andere Personen ist unzulässig.

Bei Verstoß gegen die Benutzungsbestimmungen oder sonstigen Besitzstörungen ist der Stellplatz Ringsheim berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Mieters entfernen zu lassen. Der Stellplatz Ringsheim ist ferner berechtigt, das Fahrzeug zur Gefahrenabwehr aus der Parkierungsanlage zu entfernen.  

Gewerbe   

Das Ausüben eines Gewerbes, jeglicher Verkauf und Schaustellen sind verboten. In Ausnahmefällen sind Sondergenehmigungen vorab mit den Stellplatzbetreibern abzustimmen.

Haftung 

Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der EMUK GmbH & Co. KG oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Er ist verpflichtet, der EMUK GmbH & Co. KG etwaige Schäden vor Verlassen der Parkierungsanlage unaufgefordert zu melden. Außerdem haftet der Mieter für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Parkierungsanlage.  

Mit der Buchung eines Stellplatzes bzw. dem Abstellen Ihres Fahrzeuges auf dem Stellplatz-Ringsheim akzeptieren Sie unsere Platzordnung, die AGBs und den Datenschutz.

Austattung

und wünschen jetzt schon eine gute Anreise.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch 

Stellplatz-Ringsheim_Logo_web_300px.png
bottom of page